RECHTLICHES
Preisliste EstateOS
1. Nutzungsentgelt
Das Entgelt richtet sich nach der Zahl der in der Site geführten Einheiten.
| Staffel | Einheiten | Entgelt je Monat |
|---|---|---|
| EstateOS 25 | bis 25 | 25,00 EUR |
| EstateOS 50 | 26 bis 50 | 50,00 EUR |
| EstateOS 100 | 51 bis 100 | 100,00 EUR |
| EstateOS 250 | 101 bis 250 | 250,00 EUR |
| EstateOS 500 | 251 bis 500 | 500,00 EUR |
| über 500 Einheiten | ab 501 | auf Anfrage |
Alle Beträge sind Nettobeträge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt (Ziffer 8).
Das Entgelt umfasst die Leistungen nach der Leistungsbeschreibung und Service Level, ohne Begrenzung der Zahl der Nutzerkonten und der über das Portal eingeladenen Endnutzer.
2. Zählung der Einheiten
2.1 Als Einheit gilt jede in der Site angelegte, aktive Wohn-, Gewerbe- oder Sondereinheit, unabhängig davon, ob sie vermietet, selbst genutzt oder leer stehend ist.
2.2 Nicht als Einheit gezählt werden Objekte und Häuser als solche, Parteien, Verträge, Nutzerkonten, Portalzugänge sowie Einheiten, die in der Site als inaktiv oder gelöscht geführt werden.
2.3 Stichtag der Zählung ist der letzte Tag des Abrechnungsmonats. Maßgeblich ist die an diesem Tag in der Site geführte Zahl aktiver Einheiten.
2.4 Überschreitet die Zahl der Einheiten am Stichtag die Obergrenze der gebuchten Staffel, gilt ab dem Folgemonat die nächsthöhere Staffel. Unterschreitet sie die Untergrenze, gilt ab dem Folgemonat die nächstniedrigere Staffel. Die Anpassung wirkt in beide Richtungen und automatisch; einer gesonderten Erklärung bedarf es nicht.
2.5 Die Anpassung nach Ziffer 2.4 ist eine mengenabhängige Preisberechnung und keine Preisanpassung im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Testphase
Die Nutzung ist in den ersten 30 Kalendertagen ab Bereitstellung der Site unentgeltlich. Die Testphase endet automatisch; einer Kündigung bedarf es nicht. Das Entgelt nach Ziffer 1 wird erstmals für den auf das Ende der Testphase folgenden Abrechnungszeitraum berechnet.
4. KI-Pakete, Guthaben und Mehrverbrauch
| Paket | Guthaben je Monat | Entgelt je Monat |
|---|---|---|
| KI Basis | 10,00 EUR | 19,00 EUR |
| KI Standard | 30,00 EUR | 49,00 EUR |
| KI Pro | 65,00 EUR | 99,00 EUR |
4.1 Das KI-Paket ist gesondert buchbar und nicht im Entgelt nach Ziffer 1 enthalten. Je Site kann ein Paket gebucht werden.
4.2 Das Guthaben ist ein Monatsguthaben. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt zum Monatsende und ist weder übertragbar noch erstattungsfähig.
4.3 Die Nutzung der KI-Funktionen wird in Token gemessen und mit dem Guthaben verrechnet. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Gateways des Anbieters, getrennt nach Modell sowie nach Eingabe- und Ausgabe-Token.
4.4 Ist das Guthaben aufgebraucht, bleiben die KI-Funktionen nutzbar. Der Mehrverbrauch wird nach tatsächlichem Verbrauch zu den Preisen der Ziffer 4.5 abgerechnet, monatlich nachträglich zusammen mit der Rechnung über das Nutzungsentgelt.
4.5 Die Verbrauchspreise entsprechen dem Listenpreis des Modellanbieters IONOS Cloud GmbH für den AI Model Hub zuzüglich 50 Prozent. Es gelten die folgenden Preise je 1 Million Token, netto:
| Modell | IONOS-Listenpreis Eingabe | IONOS-Listenpreis Ausgabe | EstateOS Eingabe | EstateOS Ausgabe |
|---|---|---|---|---|
| gpt-oss-120b | 0,15 EUR | 0,65 EUR | 0,23 EUR | 0,98 EUR |
| Qwen3.5-397B-A17B | 0,60 EUR | 3,60 EUR | 0,90 EUR | 5,40 EUR |
| bge-m3 (Einbettungen) | 0,02 EUR | — | 0,03 EUR | — |
Grundlage der IONOS-Listenpreise ist die Preisliste der IONOS Cloud GmbH, abgerufen am 2026-09-06. Ändert der Modellanbieter seine Listenpreise, ändern sich die Verbrauchspreise entsprechend; der Anbieter teilt die geänderten Preise vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Setzt der Anbieter nach Ziffer 5.4 der KI-Zusatzbedingungen ein anderes Modell ein, gilt für dieses Modell dessen Listenpreis zuzüglich 50 Prozent; der Preis wird vor dem Einsatz in Textform mitgeteilt.
4.6 Der Kunde kann in Textform einen Verbrauchsdeckel je Kalendermonat vereinbaren. Ist der Deckel erreicht, werden die KI-Funktionen bis zum Beginn des Folgemonats gesperrt; der Kunde kann den Deckel jederzeit in Textform anheben oder aufheben.
4.7 Der Kunde kann das Guthaben jederzeit aufstocken oder in ein anderes Paket wechseln. Die Aufstockung wird mit der Buchung wirksam und im laufenden Abrechnungszeitraum abgerechnet.
5. Onboarding und Datenübernahme
| Position | Entgelt |
|---|---|
| Onboarding, Einrichtung, Schulung, Übernahme von Bestandsdaten | nach Aufwand zum Stundensatz nach Ziffer 6, mindestens 300,00 EUR |
5.1 Diese Leistungen sind optional und nur auf gesonderte Beauftragung geschuldet.
5.2 Der Anbieter unterbreitet auf Anfrage ein Festpreisangebot in Textform.
6. Zusatzleistungen
| Position | Entgelt |
|---|---|
| Zusatzleistungen nach Aufwand, je angefangene Stunde | 120,00 EUR |
Zusatzleistungen sind Leistungen, die nach Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung und Service Level nicht im Nutzungsentgelt enthalten sind. Der Anbieter erbringt sie erst nach Freigabe eines Kostenrahmens in Textform.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich für den abgelaufenen Kalendermonat. Die Rechnung wird als PDF per E-Mail an die vom Kunden benannte Rechnungsadresse übermittelt.
7.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.3 Zur Verfügung stehen die Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto, die SEPA-Lastschrift und die Kartenzahlung. SEPA-Lastschrift und Kartenzahlung werden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, abgewickelt. Wie die dabei anfallenden Daten verarbeitet werden, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
7.4 Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Kalendermonats, wird das Entgelt nach Ziffer 1 für diesen Monat anteilig nach Kalendertagen berechnet.
8. Umsatzsteuer
8.1 Alle Beträge dieser Preisliste sind Nettobeträge.
8.2 Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Umsatzsteuer erhoben; es gelten die Nettobeträge als Endbeträge. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist beantragt.
8.3 Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter der Regelbesteuerung unterliegt, tritt zu den Nettobeträgen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu und wird in den Rechnungen ausgewiesen. Der Anbieter teilt den Kunden den Zeitpunkt der Umstellung rechtzeitig in Textform mit. Die Nettobeträge bleiben dabei unverändert; die Umstellung ist keine Preisanpassung.
9. Angaben zu Entgelten beim Anbieterwechsel
9.1 Standardentgelte für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind die Entgelte dieser Preisliste.
9.2 Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene Infrastruktur erhebt der Anbieter kein Wechselentgelt.
9.3 Für die Kündigung, auch für eine Kündigung vor Ablauf eines begonnenen Monats, fallen keine Entgelte, Vertragsstrafen oder sonstigen Sanktionen an. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
9.4 Der Datenexport und die Bereitstellung der Daten im Übergangs- und im Abrufzeitraum sind unentgeltlich. Einzelheiten regelt die „Anlage Datenexport und Anbieterwechsel".
10. Gültigkeit und Änderung
10.1 Diese Preisliste gilt ab dem im Kopf genannten Stand für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, sowie für bestehende Verträge nach Maßgabe der Ziffer 10.2.
10.2 Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach der Preisanpassungsklausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach kann der Anbieter die Entgelte um höchstens 10 % je Zeitraum von zwölf Monaten anpassen; er kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an, und der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
10.3 Die Anpassung der Staffel nach Ziffer 2 bleibt davon unberührt.
Fassung 1.0 · Stand 2026-09-06
Prüfsumme des Quelltextes (SHA-256):
55f7a0a3b7be2d6f3373100b3678bb706f58344d9f3b358992f42261fdfb9275Diese Fassung ist maßgeblich für den unter ihr geschlossenen Vertrag.